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Allgemeine Geschäftsbediengungen (AGB)

für Leistungen der Firma „Simetry - Ing. Simon Höhenwarter“ — Zeichen- und 3D-Modellerstellung für Erdbau/Tiefbau

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1. Geltung, Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Führend: dein Zeichen-/Modellbüro).
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
1.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftlichkeitsgebot.
1.4 Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

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2. Kostenvoranschläge / Angebote

2.1 Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als solche bezeichnet sind. Kostenvoranschläge verpflichten den Auftragnehmer nicht zur Auftragserfüllung.
2.2 Schätzungen (z. B. Zeit-, Material- oder Aufwands-Schätzungen) sind unverbindlich und dienen der Orientierung — sie enthalten keine Garantie hinsichtlich Richtigkeit oder Vollständigkeit.
2.3 Sofern ein Auftrag erteilt wird, können Kosten für einen bereits erstatteten Kostenvoranschlag auf das Gesamtentgelt angerechnet werden.

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3. Vertragsschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.2 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung.
3.3 Ändert sich der Umfang der Leistungen durch Auftragsbestätigung gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, gilt dies als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht binnen kurzer Frist schriftlich widerspricht.

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4. Leistungsgegenstand

4.1 Der Leistungsgegenstand besteht ausschließlich in der Erstellung von 3D-Modellen, CAD-Plänen und Daten, basierend auf vom Auftraggeber gelieferten Plänen, Skizzen, Vermessungsdaten oder sonstigen Unterlagen („Ausgangsunterlagen“).
4.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Plausibilität der übergebenen Ausgangsunterlagen; eine Prüfung findet grundsätzlich nicht statt — sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
4.3 Der Auftragnehmer führt keine Planungs-, Statik- oder Bauaufsichtsdienste durch; auch eine Beratung oder Vertretung des Auftraggebers im Rahmen behördlicher Verfahren ist nicht Teil des Leistungsumfangs.
4.4 Der Auftraggeber garantiert, dass die ihm überlassenen Ausgangsunterlagen vollständig, rechtmäßig und frei von Rechten Dritter sind.
4.5 Änderungswünsche, Ergänzungen oder Klarstellungen zu den Ausgangsunterlagen müssen rechtzeitig und vor Beginn der Modellerstellung schriftlich mitgeteilt werden. Bei verspäteter Übermittlung können zusätzliche Kosten und Verzögerungen entstehen.
4.6 Vom Auftragnehmer erstellte 3D-Modelle, Geländedaten und digitalen Planunterlagen, die für den Einsatz in GNSS-gestützten Maschinensteuerungssystemen vorgesehen sind, stellen keine eigenständige Planungs-, Ausführungs- oder Kontrollleistung dar. Sie dienen ausschließlich als digitale Arbeitsgrundlage auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und ersetzen weder die fachkundige Prüfung noch die Verantwortung des Auftraggebers für die Bauausführung.

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5. Leistungsumfang und Ausführung

5.1 Die Leistung wird erst ausgeführt, wenn alle nötigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen übergeben hat.
5.2 Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot/Vertrag enthalten sind, schuldet der Auftragnehmer nicht.
5.3 Vereinbarte Termine bzw. Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich fixiert sind. Andernfalls erfolgt die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist.
5.4 Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Auftragnehmers liegen (z. B. verspätete Lieferung von Unterlagen durch den Auftraggeber), verlängern sich Fristen entsprechend, und entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

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6. Entgelt / Preise / Zahlung

6.1 Sofern ohne vorherige Angebotserstellung Leistungen erbracht werden, steht dem Auftragnehmer ein angemessenes Entgelt zu.
6.2 Pauschalpreise bedürfen der ausdrücklichen Kennzeichnung und schriftlichen Vereinbarung. Änderungen des Leistungsumfangs führen entsprechend zu einer Anpassung des Pauschalpreises.
6.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.4 Übermittlungskosten (z. B. für Datenversand, Datenaufbereitung, Exportformat, Übertragung auf Datenträger etc.) können gesondert verrechnet werden.
6.5 Der Auftragnehmer kann bei Auftragserteilung eine Anzahlung (z. B. 1/3 des Gesamtentgelts) in Rechnung stellen; restliche Leistungen werden nach Übergabe bzw. Abnahme in Rechnung gestellt.
6.6 Zahlungen sind spesen- und abzugsfrei zu leisten. Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungseinlang.
6.7 Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer Anspruch auf Verzugszinsen und Ersatz notwendiger Mahn- oder Inkassokosten (z. B. fixe Mahnpauschale, Inkassospesen, gegebenenfalls Rechtsverfolgungskosten). Bis zur vollständigen Zahlung kann der Auftragnehmer seine Leistungspflicht aussetzen und offene Forderungen fällig stellen.

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7. Eigentum, Nutzungs- und Schutzrechte

7.1 Sämtliche von dem Auftragnehmer gelieferten 3D-Modelle, Pläne, Dateien und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
7.2 Alle übergebenen Unterlagen, Modelle und Daten bleiben zudem geistiges Eigentum des Auftragnehmers und sind urheber- und/oder musterrechtlich geschützt. Jede Nutzung — insbesondere Vervielfältigung, Weitergabe, Bearbeitung oder Weitervertrieb — bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
7.3 Der Auftraggeber erkennt an, dass Änderungen, Bearbeitungen oder deren Weitergabe ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig sind.
7.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch die von ihm gelieferten Ausgangsunterlagen oder durch die Verwendung der gelieferten Modelle keine Rechte Dritter verletzt werden.

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8. Prüfungspflicht durch Auftraggeber / Haftungsausschluss

8.1 Der Auftraggeber hat die erhaltenen Daten, Modelle und Pläne unverzüglich nach Übergabe auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Eine Ausführung der Bauarbeiten mit den gelieferten Daten ohne vorherige Kontrolle durch fachkundige Personen ist unzulässig.
8.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder unzureichende Prüfung bzw. Bearbeitung durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen.
8.3 Sofern der Auftraggeber über das erforderliche Fachwissen nicht verfügt, obliegt es ihm, fachkundige Dritte zur Prüfung beizuziehen — auf eigene Kosten.

8.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche vom Auftragnehmer gelieferten GNSS-Modelle und Daten vor deren Einsatz in Maschinensteuerungssystemen durch fachkundige Personen auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßstab, Koordinatensystem, Höhenbezug und technische Verwendbarkeit zu prüfen und freizugeben.

Eine Verwendung ohne vorherige fachkundige Prüfung und Freigabe erfolgt ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers.

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9. Gewährleistung und Mängelrügen

9.1 Mängelansprüche hat der Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
9.2 Der Auftragnehmer leistet nach seiner Wahl Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Leistung innerhalb einer angemessenen Frist; ist das nicht möglich oder unverhältnismäßig, steht dem Auftraggeber eine angemessene Preisminderung zu. Nur bei erheblichen und nicht behebbare Mängeln kann der Auftraggeber – nach Wahl des Auftragnehmers – Wandlung verlangen.
9.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
9.4 Der Auftraggeber hat in den ersten sechs Monaten ab Übergabe den Nachweis zu führen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag (sogenannte Beweislastumkehr). Damit wird eine automatische Beweiserleichterung ausgeschlossen. (Sofern zulässig.)
9.5 Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Auftraggeber oder Dritte eigenmächtig Änderungen, Bearbeitungen oder Zusätze an den gelieferten Modellen oder Plänen vornehmen.

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10. Haftung, Haftungsbegrenzung

10.1 Jegliche Haftung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.2 Für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verwendungsausfall oder ähnliche Schäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
10.3 Der Auftragnehmer haftet allenfalls für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für leichte Fahrlässigkeit und verschuldete Fehler haftet er nur bis zur Höhe des dreifachen Entgelts (oder: des zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen Entgelts), sofern gesetzlich zulässig.
10.4 Eine weitergehende Haftung — z. B. für Schäden durch Nutzung der gelieferten Daten bei Baumaßnahmen — ist ausgeschlossen.

10.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus der unmittelbaren oder mittelbaren Verwendung der gelieferten GNSS-Modelle und Daten in der Bauausführung, insbesondere im Rahmen von automatisierten oder teilautomatisierten Maschinensteuerungen, entstehen.

Dies gilt insbesondere für Abweichungen in Lage, Höhe, Kubatur, Abtrag oder Auftrag, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind.

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11. Rücktritt / Kündigung / Auftragsabbruch

11.1 Der Auftraggeber kann vor Beginn der Leistungserbringung schriftlich vom Vertrag zurücktreten; in diesem Fall sind bereits erbrachte Leistungen bzw. angefallene Aufwände entsprechend zu vergüten.
11.2 Nach Beginn der Leistung ist ein Rücktritt nur noch zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; der Auftragnehmer kann in diesem Fall Schadenersatz (z. B. entgangener Gewinn, bereits erbrachte Leistungen) geltend machen.

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12. Datenschutz / Vertraulichkeit

12.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen vertraulich zu behandeln. (Hinweis: ggf. zusätzlich eine gesonderte Datenschutzerklärung / DSGVO-Konformität aufnehmen, wenn persönliche Daten verarbeitet werden.)
12.2 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass sämtliche Daten, Modelle und Pläne – sofern nichts anderes vereinbart wurde – gespeichert und archiviert werden. Falls gesetzlich vorgeschrieben, wird eine Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorgenommen.

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13. Schlussbestimmungen

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine zulässige Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.

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